Sich an der Universität Freiburg einschreiben

Dieses Kapitel informiert allgemein über die Einschreibung an der Universität und die Besonderheiten der Universität Freiburg.

Hintergrund

Sie finden alle Informationen, die Sie für Ihre Bewerbung an der Universität Freiburg benötigen auf der Website www.unifr.ch unter der Rubrik „Zulassung„. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Informationen auf dieser Seite vertraut zu machen.

Folgend werden hier einige Informationen in allgemeinerer Form aufgeführt.

Wer ist berechtigt, an der Universität zu studieren?

Obwohl viele Studierende direkt nach dem Gymnasium ein Studium beginnen, ist dies nicht für alle der Fall. Es gibt kein Standard-Studierendenprofil.

In der Schweiz können Sie die meisten Universitätsstudien beginnen, wenn Sie eine Schweizer Gymnasialmaturität oder eine Schweizer Berufsmaturität haben (und im letzteren Fall die Passerelle für Universitäten oder Hochschulen bestanden haben). Näheres zu diesen Kriterien finden Sie in der Bundesverordnung über die Ergänzungsprüfung. Wenn Sie ein Maturitätsausweis aus dem Ausland haben, finden Sie auf der Website der Universität Freiburg Informationen über die Zulassungsbedingungen pro Land. Wenn Sie Zweifel an der Anerkennung Ihres Maturitätsausweises haben, finden Sie auf der Website von swissuniversities ebenfalls zahlreiche Informationen.

Viele Studierende beginnen ein neues Studium, wenn sie bereits einen Bachelor-Abschluss an einer Universität oder einer Fachhochschule erworben haben.

Es gibt auch Studierende, welche nach dem 30. Lebensjahr ein neues Studium beginnen. Diese Studierenden haben teilweise keinen Maturitätsausweis: In diesem Fall sollten die Bewerbungen direkt bei der zuständigen Fakultät eingereicht werden. Wenn Sie das tun, können Sie aufgefordert werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Hier finden Sie Informationen zur Zulassung zum Bachelorstudium ohne Maturität (30+).

Wenn Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, können Sie das Bewerbungsverfahren einleiten, indem Sie sich bei der Zulassungsstelle der Hochschule Ihrer Wahl bewerben.

Die Organisation der Universität Freiburg

Die Universität Freiburg ist in 5 verschiedene Fakultäten unterteilt:

– die Rechtwissenschaftliche Fakultät

– die Philosophische Fakultät

– die Mathematisch-Naturwissenschaftliche und Medizinische Fakultät

– die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

– die Theologische Fakultät

Zu diesen 5 Fakultäten kommen noch zahlreiche interdisziplinäre Institute und Kompetenzzentren hinzu. Tatsächlich räumt die Universität Freiburg dem interdisziplinären oder interfakultären Studium in ihren Studiengängen einen wichtigen Stellenwert ein.

Jede Fakultät ist in Departemente unterteilt. Beispielsweise gibt es in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Departemente für Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Internationales Recht und Handelsrecht. Jede Fakultät hat jedoch ihre eigene Organisation. Einige Fakultäten bieten Studiengänge an, die sich über mehrere Departemente erstrecken. Manchmal finden Studiengänge aber auch an einzelnen Departementen statt.

Je nachdem, welchen Studiengang Sie wählen, haben Sie einen oder sogar zwei Studienpläne. Die Studienpläne definieren im Detail die Studienmodalitäten (Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Bedingungen, …) für jeden Studiengang.

Struktur der Universität

Der Studienplan ist so organisiert, dass die Studierenden ihren Bachelor- oder Masterabschluss so schnell wie möglich erreichen können. Innerhalb dieser Struktur bleibt es den Studierenden freigestellt, sich für die Kurse einzuschreiben (je nach Ehrgeiz, Tempo und gemäß den Richtlinien der Departemente). Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Studienzusammensetzung korrekt ist, können Sie diese bei der zuständigen Studienberatung des Studiengangs überprüfen lassen.

Die Einschreibung an einer Universität erfordert, dass Sie sich Zeit nehmen, um das Einschreibeverfahren zu verstehen und zu befolgen. Daher ist es sinnvoll und sogar notwendig, sich mit den Regelungen und Richtlinien im Zusammenhang mit der gewählten Fakultät und dem gewählten Studienprogramm sorgfältig auseinanderzusetzen.

Einschreibung und Massnahmen zum Nachteilsausgleich

In manchen angelsächsischen Ländern werden Personen mit einer Behinderung nachdrücklich aufgefordert, sich für einen Nachteilsausgleich anzumelden, um automatisch von verfügbaren Unterstützungsangeboten profitieren zu können. In der Schweiz können Personen mit einer Behinderung selbst wählen, ob sie sich für einen Nachteilsausgleich anmelden möchten oder nicht. Man könnte die Denkweise der Schweiz im Zusammenhang mit Behinderungen daher als eher zurückhaltend, aber respektvoll gegenüber persönlichen Bedürfnissen beschreiben. Dies hat den Vorteil einer gewissen Diskretion für Studierende, die ihre Behinderung nicht sichtbar machen möchten. Der Nachteil dieser Philosophie ist, dass Studierende, die Unterstützung benötigen, selbst die notwendigen Schritte unternehmen müssen, um diese zu erhalten.

Bei der Einschreibung an der Universität kann man erwähnen, dass man eine Person mit einer Behinderung ist und Massnahmen zum Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchte, um das Studium unter guten Bedingungen absolvieren zu können. Was unter Behinderung im Sinne der verfügbaren Unterstützungen zu verstehen ist, wird im Kapitel Finanzielle Unterstützungen behandelt. Außerdem finden Sie eine ausführlichere Erklärung des Nachteilsausgleichs im Kapitel zu diesen Begriffen.

Die Fachstelle Studium und Behinderung ist für diese Fragen an der Universität Freiburg zuständig. Die zuständigen Personen werden Sie dabei unterstützen, die richtigen Dokumente (ärztliches Attest, Diagnose, etc.) einzureichen und ein Formular auszufüllen. In diesem Prozess werden u.a. die konkreten Bedürfnisse dargelegt, z. B. mehr Zeit für Prüfungen, Prüfungen in einem ruhigen Raum, vorgängiger Zugang zu den Vorlesungsunterlagen. Sie können ein Gespräch mit einer zuständigen Person vom Büro für Studium und Behinderung verlangen, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Maßnahmen beantragt werden können.

Wenn der Antrag vollständig ist, leitet das Büro für Studium und Behinderung ihn zur Genehmigung an die betreffende Fakultät weiter. Im Falle einer Genehmigung müssen die verschiedenen Abteilungen ihr Möglichstes tun, um die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Im Falle einer Ablehnung können Sie sich erneut an das Büro für Studium und Behinderung wenden, um sich beraten zu lassen.

Zudem sollten Sie sich überlegen, ob Sie mit (einzenen) Dozierenden oder Mitstudierenden über Ihre Behinderung sprechen möchten. Das ist eine sehr persönliche Frage, über die Sie evtl. nachdenken möchten. Im Kapitel Erfahrungsberichte finden Sie ggf. Inspirationen zu dieser Frage von Studierenden, welche an unserer Umfrage teilgenommen haben.

 

 

Was hat das mit mir zu tun?

Wenn Sie das Anmeldeverfahren kennen, können Sie vorausschauend planen und überlegen, ob Sie das Anmeldeverfahren selbstständig bewältigen können oder ob Sie jemanden um Unterstützung bitten möchten.

Wenn Sie sich bezüglich der Einschreibung an der Universität Freiburg Sorgen machen oder mögliche Unterstützungsmassnahmen abklären möchten, können Sie sich an das Büro Studium und Behinderung oder an das Autism&Uni-Team wenden.

Am Anfang kann es mühsam sein, die Organisation des Studiums zu verstehen. Man sieht nicht automatisch, ob die Kurse wöchentlich, in ganzen Gruppen, in Untergruppen, als Seminar oder in anderer Form stattfinden. Das kann verwirrend sein, aber wenn man sich ein wenig Zeit nimmt und sich mit den richtigen Personen umgibt, wird allmählich alles klar. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Autism&Uni-Team wenden. Auch das Kapitel Organisation der Kredits an der Universität Freiburg wird Ihnen in diesem Punkt sicher weiterhelfen.

Was ist der nächste Schritt?

Machen Sie sich mit dem Zulassungsverfahren der betreffenden Universität und Fakultät vertraut.

Praktische Tipps

 

  • Organisieren Sie sich, etwa 6 bis 12 Monate im Voraus, damit Sie die notwendigen Informationen nach und nach zusammenstellen können.
  • Wenn Sie direkt nach dem Gymnasium mit dem Studium an der Universität beginnen, wird Ihnen die beratende Person Ihres Gymnasiums das Verfahren erleichtern.
  • Wählen Sie zunächst einen Studiengang aus. Überprüfen Sie dann die Zulassungsbedingungen und Fristen für den betreffenden Studiengang.
  • Die Zulassungsbedingungen sind für alle Bachelorstudiengänge gleich. Wenn Sie zwischen mehreren Studiengängen für den Master schwanken, können Sie die jeweiligen Zulassungsbedingungen überprüfen. Diese Abklärungen helfen Ihnen vielleicht bei der Wahl.
  • Listen Sie alle Dokumente auf, die Sie für die Einschreibung benötigen, und sammeln Sie diese Unterlagen in einem separaten Ordner.
  • Notieren Sie sich im Voraus wichtige Termine für die Einschreibung.
  • Lernen Sie, mit einem für Sie praktischen Organisationssystem zu arbeiten. Das Kapitel Lernstrategien  wird Ihnen in diesem Punkt hilfreich sein.
  • Wenden Sie sich an das Büro Studium und Behinderung, wenn Sie einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen oder wenn Sie sich über mögliche Unterstützungsoptionen informieren möchten.
  • Für Fragen zu finanzieller Unterstützung während des Studiums gehen Sie bitte zum Kapitel Finanzielle Unterstützung für Studenten.

Fragen, die Sie sich stellen sollten

  • Wie sieht das Anmeldeverfahren für das geplante Studium aus?
  • Welche Dokumente müssen für die Einschreibung vorbereitet werden?
  • Müssen Sie ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf oder ein Arbeitsportfolio einreichen?
  • Wann sind die Fristen für die Einschreibung?
  • Wann erfahren Sie, ob Ihre Einschreibung angenommen wurde?
  • An wen sollten Sie sich wenden, um über einen möglichen Nachteilsausgleich zu sprechen?

Über den Autor

Nathalie Quartenoud ©

Übersetzt von Gina Nenninger