Abwesenheit und familiäre Verpflichtungen

Allgemeines

 Familiäre Verpflichtungen, Schwangerschaft: Im Allgemeinen reicht die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft beim Sekretariat des Departements oder bei der Dozentin oder beim Dozenten des Departements für eine Abwesenheit von weniger als 3 Tagen aus. Bei einer Dauer von mehr als 3 Tagen ist ein Arztzeugnis erforderlich.

Kurse mit Anwesenheitskontrolle: Eine aktive Teilnahme ist Bestandteil der Gesamtnote. Aufgrund dessen ist nur eine begrenzte Anzahl Fehlstunden zulässig. Dies gilt insbesondere für die Fakultäten Geisteswissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Management.

 

Wichtig: Wenden Sie sich frühzeitig an das Dekanat Ihrer Fakultät, um Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten. Bitten Sie unbedingt um eine schriftliche Bestätigung für vereinbarte individuelle Lösungen oder belegen Sie sie, indem Sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung dieser Lösungen senden.

Schwangerschaft

Falls Sie vorübergehend aufgrund von Komplikationen während der Schwangerschaft verhindert sind, an Kursen teilzunehmen, gilt die ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft als Entschuldigung für kurze Abwesenheit (weniger als 3 Tage) bei Kursen mit Anwesenheitskontrolle. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss dem Sekretariat des Departements oder der oder dem betreffenden Dozent_in vorgelegt werden.

Bei längerer Abwesenheit (über 3 Tage) müssen Sie ein Arztzeugnis vorlegen. Wenn Sie darüber hinaus aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie ein Arztzeugnis vorlegen. In diesem Fall reicht eine Schwangerschaftsbescheinigung nicht aus.

Falls wichtige Prüfungen während Ihrer Schwangerschaft oder kurz vor der Entbindung stattfinden, können Sie entscheiden, ob Sie diese Prüfungen verschieben möchten, insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Anzahl Semester für den Erhalt eines Bachelor- oder Masterdiploms. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen Ihres Departements sowie Ihren Studienplan.

Universitätsregeln

Krankes Kind

Falls Sie keine Betreuung für Ihr krankes Kind finden können, gilt folgende Notfallregel: Ein Arztzeugnis, dass Ihr Kind krank ist, muss vorgelegt werden. Nur ein Arztzeugnis wird als Entschuldigung für Ihre Abwesenheit bei einer Prüfung akzeptiert. Diese Regel gilt für alle Fachbereiche.

Notbetreuung

Beurlaubung, Verlängerung, Teilzeitstudium

Jegliches Urlaubsgesuch, auch bei Schwangerschaft oder Vaterschaft, hat bei der Zulassungs- und Einschreibungsstelle zu erfolgen.

Urlaubsgesuch

Abhängig vom Fachbereich können Sie eine Verlängerung der Studienzeit beantragen. Sie muss entsprechend Ihrem Studienprogramm angepasst werden.

Ein Studium in Teilzeit ermöglicht, die Arbeitslast über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Die zulässige Gesamtstudienzeit unterscheidet sich jedoch je nach Fachbereich.

Sonderregelungen nach Fachbereich