Eltern und zukünfltige Eltern

 

Es ist nicht einfach, das Studierendenleben und die Elternschaft miteinander zu vereinbaren. Hier finden Sie Informationen zu den nötigen Vorgehen, Links zu Beratungseinrichtungen sowie Dokumente, die Sie als Hilfsmittel verwenden können.

 

Auch speziell im Rahmen des Schutzes der schwangeren Frau oder Person sind Bestimmungen vorgesehen.

Die folgenden und die nebenstehenden Checklisten geben Ihnen Auskunft darüber, welche Schritte Sie zu Beginn oder während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt an der Universität, aber auch privat unternehmen und antizipieren sollten. Sie können die Checklisten auch als einseitige, beidseitig bedruckte Dokumente herunterladen - einfach und praktisch!

Checkliste Schritte

Checkliste Ausstattung

Liste der Second-Hand-Läden

 

Checkliste für die zu unternehmenden Schritte

  • Vor oder zu Beginn der Schwangerschaft

    Wenn Sie versuchen, schwanger zu werden, können Sie sich bereits mit der Abteilung für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung setzen, um sich über die Risikoanalyse für Ihr Studienumfeld zu informieren. Die Bedingungen, unter denen Sie studieren, können erneut beurteilt werden, und zwar speziell im Hinblick auf den Schutz der schwangeren Frau oder Person (Ergonomie, Schwere der Arbeit, Arbeitshygiene usw.).

  • Private Vorgänge
    Versicherungenersicherungen
    • Informieren Sie sich während der Schwangerschaft darüber, wie Ihr Kind nach der Geburt versichert sein wird.
    • Sie können frei wählen, bei welcher Krankenkasse Ihr Kind versichert ist; Kinder und Eltern müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.
    • Damit Ihr Kind von Geburt an abgesichert ist, schliessen Sie nach einem Vergleich der Angebote eine pränatale Krankenversicherung.
    • Denken Sie auch an Zusatzversicherungen, die Sie vor der Geburt des Kindes abschliessen sollten.
    • Vergessen Sie nicht, eine Unfallversicherung einzuschliessen, da das Kind nicht automatisch bei einem Unfall versichert ist.

     

    Organisation
    • Suchen Sie vor der Geburt eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt.
    • Suchen Sie bei Bedarf einen Platz in einer Kinderkrippe, bei einer Tagesmutter oder einer anderen Betreuungsmöglichkeit.
    • Planen Sie bei Bedarf eine Haushaltshilfe
    • Planen Sie nach der Geburt das Stillen / den Vorrat an Muttermilch.
    • Informieren Sie sich über Stillräume an Ihrem Arbeitsplatz und organisieren oder planen Sie das Stillen bereits im Hinblick auf die Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit.
     

    Ausstattung und Bedürfnisse des Kindes

    • Erstellen Sie eine eigene Liste mit Ausrüstungsgegenständen und Notwendigkeiten, um Ihr Kind unterzubringen.
    • Bereiten Sie Ihr Zuhause vor und optimieren Sie es, um die Sicherheit zu erhöhen, aber auch um Ihren eigenen Komfort und Ihre eigene Organisation zu verbessern. Ein Kind wächst schnell, daher ist es besser, vorausschauend zu planen: Sicherheitsgitter, Sicherheitsverschlüsse oder -riegel für Babys, Ecken- und Kantenschutz, Einrichtung des Kinderzimmers, Wickeltisch etc.
     
    Finanzen
    • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Krankenkassenzuschüsse.
    • Im Allgemeinen unterstützen die Gemeinden die Eltern bei den Kosten für die Entsorgung der Windeln, indem sie entweder eine bestimmte Anzahl von Müllsäcken kostenlos zur Verfügung stellen oder bei Gewichtsgebühren einen Betrag auf Ihre Müllkarte laden, der einer bestimmten Anzahl von Litern entspricht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach diesen Leistungen!
     
    Verwaltungsschritte  
    • Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Kinder-, Geburts- und Arbeitgeberzulagen und bereiten Sie die Dokumente vor, die Sie der zuständigen Ausgleichskasse bzw. Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssen.
    • Wenn Sie nicht verheiratet sind, beantragen Sie die Anerkennung der Vaterschaft sowie des Sorgerechts des Vaters beim Standesamt des Geburtsortes. Der biologische Vater kann sein Kind ohne Abstammung jederzeit anerkennen, und zwar schon vor der Geburt.
    • Informieren Sie sich gegebenenfalls über die Anerkennung des Vaters in seinem Herkunftsland.
    • Bei der Geburt des Kindes muss das Kind innerhalb von 3 Tagen nach der Entbindung beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden. In der Regel übernehmen Krankenhäuser oder Geburtshäuser diese Formalität.
    • Nach der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, die Sie zur Abgabe bei allen offiziellen Stellen und bei Ihrem Arbeitgeber für die Beantragung von Kindergeld benötigen.
  • Nach der Geburt
    • Beantragen Sie Familienbeihilfen: Geburts- oder Adoptionsbeihilfen und Familienzulagen.
    • Für berufstätige Väter: Nehmen Sie Ihren Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes.

     

Wenn Sie Rat brauchen, gibt es Einrichtungen, die Unterstützung und ein offenes Ohr bieten:

Regenbogenfamilien

Der Dachverband Regenbogenfamilien vertritt sozial und rechtlich die Interessen von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der Schweiz. Er hat zudem zum Ziel, ein Kontaktnetz zwischen diesen Familien und interessierten Personen oder Organisationen in der Schweiz und im Ausland zu schaffen.

Als Regenbogenfamilie definieren sich Familien, in welchen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, queer oder trans* versteht.