Stillen am Arbeitsplatz
Wenn Sie stillen oder Ihre Milch abpumpen möchten, stehen Ihnen die Krankenzimmer in den Gebäuden Miséricorde und Pérolles als Stillräume zur Verfügung. Die Räumlichkeiten wurden für die Verwendung als Stillzimmer angepasst und verfügen über die folgende Ausstattung :
- einen Kühlschrank (reserviert für Muttermilch)
- ein Lavabo
- warmes Wasser
- eine Trennwand
- einen Tisch und Stühle
- ein Bett
Ein Schlüssel für eines der Zimmer kann beim Dienst für Ausrüstung und Logistik beantragt werden. Die Räume bleiben jedoch als Krankenzimmer zugänglich.
In den Behindertentoiletten der Gebäude Miséricorde und Pérolles stehen auch Wickeltische zur Verfügung.
Der Antrag auf einen Schlüssel muss bei der Abteilung Ausrüstung und Logistik gestellt werden.
In den Gebäuden Miséricorde und Pérolles (WC für Behinderte) stehen ebenfalls frei zugängliche Wickeltische zur Verfügung.
Antrag auf einen Schlüssel Auskunft: selog@unifr.ch
Für stillende Personen, die in den Gebäuden Pérolles 17 und 18 arbeiten oder studieren, gibt es noch zwei Ruheräume. In Pérolles 18 ist der Zugang nur auf Anfrage möglich.
Gut zu wissen
Art. 84 Abs. 2 des Reglements über das Staatspersonal des Kantons Freiburg (StPR) sieht vor, dass stillende Personen Müttern die nötige Zeit zum Stillen oder Abpumpen der Milch zur Verfügung steht. Im ersten Lebensjahr des Kindes wird die Zeit, die zum Stillen oder Abpumpen der Milch genommen wird, innerhalb der folgenden Grenzen als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
- Für einen Arbeitstag bis zu 4 Stunden: 30 Minuten.
- Für einen Arbeitstag zwischen 4 und 7 Stunden: 60 Minuten.
- Für einen Arbeitstag mit mehr als 7 Stunden: 90 Minuten.
Art. 84 Abs.1 StPR sieht auch vor, dass die vereinbarte ordentliche Dauer des Arbeitstages von schwangeren und stillenden Frauen und Personen nicht verlängert werden darf; diese Dauer darf in keinem Fall neun Stunden überschreiten.
Ergänzung Schutz von stillenden oder schwangeren Frauen und Personen