Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Das neue " Bundesgesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung" führt eine Reihe von Massnahmen ein, die bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind, während eine zweite Reihe von Massnahmen am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Hier sind die Massnahmen, die sich auf die gewährte finanzielle Unterstützung beziehen.

Betreuungsgutschriften (AHV) 

Seit dem 1.Januar 2021 wird der Anspruch auf Betreuungsgutschriften (AHV) ausgeweitet:

  • Pflegende Angehörige können auch dann von dieser Gutschrift profitieren, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung mit geringem Einkommen bezieht. Bisher konnten nur die Angehörigen einer Person mit einer Hilflosenentschädigung∙ mittleren oder schweren Grades davon profitieren.
  • Nach dem neuen Gesetz können auch Partner_innen davon profitieren, sofern sie seit mindestens fünf Jahren mit der unterstützten Person in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag für Kinder 

 

Seit dem 1.Januar 2021 werden die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag nun auch dann gezahlt, wenn sich das Kind im Krankenhaus aufhält.

Bisher wurden diese Hilfen ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts ausgesetzt. Nach einem Monat Krankenhausaufenthalt werden diese Beihilfen weiterhin gezahlt, wenn das Krankenhaus bescheinigt, dass die Anwesenheit eines oder mehrerer Elternteile weiterhin notwendig und unerlässlich ist.