Eltern und zukünftige Eltern

Das schweizerische Bundesrecht sieht keine spezifische Verpflichtung oder Frist vor, den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin über eine Schwangerschaft zu informieren. Es gibt jedoch besondere Bestimmungen zum Schutz von Schwangeren; es ist daher ratsam, Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Auf diese Weise kann auch die gewünschte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Wiederaufnahme der Arbeit, sowohl für Mütter als auch für Väter erörtert werden.

Die nachfolgenden und nebenstehenden Checklisten geben Ihnen Auskunft darüber, welche Schritte Sie zu Beginn oder während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin, aber auch privat unternehmen und antizipieren sollten. Sie können diese Checklisten nebenstehend auch als einseitiges, doppelseitiges Dokument herunterladen - einfach und praktisch.

Check-Liste Schritte

Check-Liste Ausstattung

Liste mit Second-Hand Geschäften

 

 

 

Check-Liste der zu unternehmenden Schritte

  • Vor oder zu Beginn der Schwangerschaft

    Wenn Sie versuchen, schwanger zu werden, können Sie bereits mit der Abteilung für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Kontakt aufnehmen, um eine Risikoanalyse Ihres Arbeitsumfelds vornehmen zu lassen. Die Bedingungen, unter denen Sie arbeiten, können speziell im Hinblick auf den Schutz der schwangeren Frau oder Person bewertet werden (Ergonomie, Beschwerlichkeit, Arbeitshygiene usw.).

  • Während der Schwangerschaft

    Informieren Sie Ihren Vorgesetzten/Ihre Vorgesetzte:

    • Für Väter: Wenn Sie wissen, wann der Termin ist, planen Sie bereits Ihren Vaterschaftsurlaub. Zur Erinnerung: Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub beträgt 14 Tagessätze und kann in einem Mal oder in Teilen genommen werden.
    • Fragen Sie, wie die Vertretung während Ihrer Abwesenheit ablaufen wird.
    • Informieren Sie sich eventuell über Anträge auf unbezahlten Urlaub.
    • Die Verteilung und Priorität der Aufgaben in Ihrem Pflichtenheft können überprüft, verringert oder sogar verschoben und/oder vorübergehend einer Kollegin oder einem Kollegen zugewiesen werden.
    • Benachrichtigen Sie Ihren Vorgesetzten/Ihre Vorgesetzte, wenn demnächst Massnahmen zum Schutz schwangerer Frauen oder Person angewendet werden müssen.
    • Tauschen Sie sich über die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten aus.
    • Klären Sie den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses im Hinblick darauf, ob Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen oder nicht. Dieser Termin bietet auch die Gelegenheit, eine Anpassung des Beschäftigungsgrads zu besprechen, falls diese von der werdenden Mutter oder dem werdenden Vater gewünscht wird, unabhängig davon, ob sie vorübergehend ist oder nicht. Gegebenenfalls muss dieser Wunsch von Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs an den Personaldienst gerichtet werden.
    • Je nach Ihrer persönlichen Situation sollten Sie die Gelegenheit nutzen, sich zu informieren, Fragen zu stellen und Ihre Ängste oder Wünsche zu äussern.

     

     

     

    Wenn Sie einen SNF-Beitrag erhalten als ::

    • Doktorierende oder Postdoktierende: Prüfen Sie Ihre Berechtigung für die finanzielle Unterstützung "Flexibility Grant" 
    • Empfänger_in eines "Postdoc.Mobility"-Stipendiums oder eines anderen Stipendiums: Prüfen Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Stipendiums (mit Verweis auf Mutterschaftsurlaub und eventuellen unbezahlten Urlaub) oder eine Verlängerung des Projekts zu beantragen.

    Sie können sich auch über andere Forschungsförderungsmassnahmen des SNF informieren.

     

     

  • Private Vorgänge
    Versicherungen
    • Informieren Sie sich während der Schwangerschaft darüber, wie Ihr Kind nach der Geburt versichert sein soll.
    • Sie können frei wählen, bei welcher Krankenkasse Ihr Kind versichert sein soll; Kinder und Eltern müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.
    • Damit Ihr Kind von Geburt an abgesichert ist, schliessen Sie nach einem Vergleich der Angebote eine pränatale Krankenversicherung
    • Denken Sie auch an eventuelle Zusatzversicherungen, die Sie vor der Geburt des Kindes abschliessen sollten.
    • Vergessen Sie nicht, eine Unfallversicherung abzuschliessen, da das Kind nicht automatisch gegen Unfälle versichert ist.

     

    Organisation
    • Suchen Sie vor der Geburt eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt.
    • Suchen Sie bei Bedarf einen Platz in einer Kinderkrippe, bei einer Tagesmutter oder eine andere Betreuungsmöglichkeit.
    • Planen Sie bei Bedarf eine Haushaltshilfe
    • Planen Sie nach der Geburt das Stillen / den Vorrat an Muttermilch.
    • Informieren Sie sich über Stillräume an Ihrem Arbeitsplatz und organisieren oder planen Sie das Stillen bereits im Hinblick auf die Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit.

     

    Ausstattung und Bedürfnisse des Kindes
    • Erstellen Sie eine eigene Liste mit Ausstattungsgegenständen und Notwendigkeiten, um Ihr Kind unterzubringen.
    • Bereiten Sie Ihr Zuhause vor und optimieren Sie es, um die Sicherheit zu erhöhen, aber auch um Ihren eigenen Komfort und Ihre eigene Organisation zu verbessern. Ein Kind wächst schnell, daher ist es besser, vorausschauend zu planen: Sicherheitsgitter, Sicherheitsverschlüsse oder -riegel für Babys, Ecken- und Kantenschutz, Einrichtung des Kinderzimmers, Wickeltisch etc.

    Check-list Ausstattung 

    Finanzen
    • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Krankenkassenzuschüsse
    • Einige Gemeinden unterstützen die Eltern bei den Kosten für die Entsorgung der Windeln, indem sie entweder eine bestimmte Anzahl von Müllsäcken kostenlos zur Verfügung stellen oder bei Gewichtsgebühren einen Betrag auf Ihre Müllkarte laden, der einer bestimmten Anzahl von Litern entspricht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach diesen Leistungen!

     

    Administrative Schritte
    • Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Kinder-, Geburts- und Arbeitgeberzulagen und bereiten Sie die Dokumente vor, die Sie der zuständigen Ausgleichskasse bzw. Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssen.
    • Wenn Sie nicht verheiratet sind, beantragen Sie die Anerkennung der Vaterschaft sowie das Sorgerechts des Vaters beim Standesamt des Geburtsortes. Der biologische Vater kann sein Kind ohne Abstammung jederzeit anerkennen, und zwar schon vor der Geburt.
    • Informieren Sie sich gegebenenfalls über die Anerkennung des Vaters in seinem Herkunftsland.
    • Nach der Geburt des Kindes muss das Kind innerhalb von 3 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden. In der Regel übernehmen Krankenhäuser oder Geburtshäuser diese Formalität.
    • Nach der Geburt erhalten Sie eine Geburtsurkunde, die Sie zur Abgabe bei allen offiziellen Stellen und bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin für die Beantragung von Familienzulagen benötigen. 

     

    Die Checkliste zum Herunterladen :

    Check-Liste Schritte

     

  • Nach der Geburt
    • Melden Sie (lien : Annonce naissance - HR - MyUnifr) die gute Nachricht dem Personaldienst, wenn Ihr Vertrag bei einer Institution wie dem SNF angesiedelt ist (wenn Sie bei der UniFr angestellt sind, erhalten Sie die Einzelheiten zu Ihrem Anspruch auf Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub per E-Mail), und beantragen Sie Kindergeld, Geburts- oder Adoptionsbeihilfe und Arbeitgeberzulage.
    • Für Väter: Beziehen Sie Ihren Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes.

Wenn Sie Beratung brauchen, gibt es Einrichtungen, die Unterstützung und ein offenes Ohr bieten: 

 

Regenbogenfamilien

Der Dachverband Regenbogenfamilien vertritt sozial und rechtlich die Interessen von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der Schweiz. Er hat zudem zum Ziel, ein Kontaktnetz zwischen diesen Familien und interessierten Personen oder Organisationen in der Schweiz und im Ausland zu schaffen.

Als Regenbogenfamilie definieren sich Familien, in welchen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, queer oder trans* versteht.